Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen

Quelle: ML   Niedersachsen begrüßt die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht grundsätzlich, da der Weidetierschutz ein gemeinsames, wichtiges Ziel der Landesregierung ist. Ziel ist es, auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können. Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadstiftender Wölfe und ggf.

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