Ab dem 24.02.2022 gelten wieder neue Maßnahmen für die Sportausübung.
Die aktuellen Hinweise können hier heruntergeladen eingesehen und heruntergeladen werden.
02.02.2022
Seit heute gibt es wieder Neuerungen bei den Corona-Hinweisen. Diesmal betrifft es die Regelungen für Individualsportarten im Außenbereich (Sport unter freiem Himmel). Vom 02. - 23. Feburar gilt in Niedersachsen die Warnstufe 3.
Die Hinweise können hier heruntergeladen werden.
Stand 25.01.2022
Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des CoronaVirus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Ausübung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (vorbehaltlich von Vorgaben/ Allgemeinverfügungen der Landkreise Gesundheitsämter/Ordnungsämter siehe § 1 Abs.1 der VO). Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Einrichtung oder eines Betriebes kann unabhängig von den Warnstufen der VO im Rahmen der Privatautonomie den Zutritt auf Personen einschl. der dienstleistenden Personen beschränken, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis gem. COVID-19-SchAusnahmV vorlegen.
Seit 24.12.2021 bis einschl. 02.02.2022 gilt landesweit die Warnstufe 3
Die Hinweise können hier herungergeladen werden.
Stand 14.12.2021
Die niedersächsischen Pferdesportverbände und die Pferdeland Niedersachen GmbH haben gemeinsam die Hinweise für Vereine und Betriebe bezüglich der aktuell gültigen Corona-Verordnung (Stand 14.04.2021) der niedersächsischen Landesregierung aktualisiert.
Die Hinweise geben Auskunft für Vereine, Betriebe und Pferdesportler zu Sportausübung unter freiem Himmel, in der Reithalle, zwingend erforderliche Bewegung im Sinne des Tierwohls, sowie zur Tierversorgung, für Trainer und Dienstleistern. Außerdem wird eingegangen auf Nachweise, Testungen und erforderliche Hygienekonzepte. Alles wird in Bezug auf die drei Warnstufen in NIedersachsen dargestellt.
Die Corona Hinweise für Vereine und Betriebe, Stand 14.04.2021 können hier heruntergeladen werden.